Informationen zur Produkthaftung
    Alle Artikel, die in dieser Internetpräsenz, einschließlich unserer Social Media Kanäle, angeboten werden, außer Ringkerntrafoeinzelstücken, sind vor dem 13.12.24 in der EU in Verkehr gebracht worden.
Diese fallen nicht unter die neue Regelung, sondern unter die alte Produkthaftungsgesetzgebung und sind mit dieser, sofern nicht ausgeschlossen (Ausschlüsse, z.B. in der Präambel des Produkthaftungsgesetzes), konform.
Dennoch haben wir die für Neuangebote geforderten Zusatzangaben hier bereits durchgängig für alle Artikel eingepflegt.
Glauben Sie uns, das war kein Spaß..... 
Deshalb finden Sie hier auch unseren Kommentar zu diesem Thema:
 
    Liebe Leserin, lieber Leser,
   
   Ich musste das einfach so überschreiben: EU-Wahnsinn...
   
   Also, 11 Tage vor Weihnachten tritt eine Regel in Kraft, die
 Händler dazu verdonnert, u.a. bei jedem (!) einzelnen (!)  Angbebot, 
jeder (!) Listenzeile, u.a. einen Produktverantvvortlichen und/oder Hersteller 
/ Quasi-Hersteller (wenn es keinen ermittelbaren Hersteller mehr gibt), 
zu nennen. ( Und andere Änderungen mehr )
 Also letzlich jemanden benennen, der den Kopf hinhält...
 
 Ein, was absolut sinnvoll wäre, Verweis auf z.B. das Impressum, ein 
Link oder, bei komplett homogenen Artikeln, ein Vermerk zu Beginn der Liste 
ist ausdrücklicht NICHT ausreichend. 
 Die EU hält Sie also alle für zu deppert, sich durch einen Klick 
entsprechende Information zu beschaffen, es muss löffel- bzw. zeilenweise 
eingetrichtert werden....
   
   Ob dies ein Mehr an Sicherheit bringt oder zum altbekannten 
Effekt  führt, dass Idiotensicherheit nur mehr Idioten hervorbringt, 
muss sich  zeigen.
   
   Nun soll es zwar Erleichterungen für Kleinunternehmen
geben,  aaaber nicht mal Fachanwälte wissen, wie das konkret umzusetzen
ist, da der entsprechende Text schwammig formuliert ist.
 Und sicherlich  werden die üblichen Geier schon kreisen. um abzuschöpfen, 
   höchstvermutlich kräftig unterstützt von kümmerlicher 
 Pseudo"Intelelligenz"...
 
 
   Der Großteil unserer angebotenen Waren fällt ohne jeden Zweifel 
 in die Kategorien "Antiquität" bzw. "Sammlerstück" und ist damit 
aus dieser Sache raus. Das war auch früher schon so.
 Als solches kennzeichnen müssen wir trotzdem...
   Natürlich stehen wir Ihnen aber auch dann, wenn Sie Fragen haben,  
so wie immer schon - und  das wird sich nicht ändern - zur Seite.
 
   Diejenigen Artikel, die Markenware im Zukauf sind, erhalten natürlich 
 den entsprechenden Vermerk, aber bitte verschonen Sie, z.B., FTCap mit Anfragen 
 nach Kleinstmengen, die landen sowieso entweder im Papierkorb oder wieder 
 bei mir...
   
   Die übrigen Artikel, die z.B. keinen ermittelbaren Hersteller mehr
 haben oder bei denen der Hersteller erloschen ist, erhalten den Vermerk,
dass, große Überraschung, wir für diese Artikel verantwortlich 
 sind..(Das ist der sogenannte Quasi-Hersteller).
 Wie es übrigens auch vorher schon war....
   
 Das entbindet Sie natürlich nicht vom gebotenen Sachverstand und der 
gebotenen Sorgfalt im Umgang mit Technik, Informationen zur Sicherheit im 
Umgang mit elektronischen Bauelementen und zu allen anderen AGB-Themen, 
finden Sie auf unserer AGB-Seite.
 
 Und, ja, das wissen Sie, Arbeiten an Spannungen größer 42V sind 
nur etwas für entsprechend befähigte Leute mit entsprechender Ausbildung....
 
 Und, es gilt, natürlich, unabhängig von jeder Juristerei:
 
    Gerne sind wir für Sie da - weiterhin in bewährter Art und
Weise.
 
 Ihr Team von Frag Jan Zuerst.        
     
         
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